Anmeldeformular Förderprogramm
Regionales Klimaschutzprogramm Agroforst

Das Förderprogramm für Agroforst-Bäume unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in der DACHLI-Region bei der Pflanzung und Pflege von Bäumen auf landwirtschaftlichen Flächen. Betriebe erhalten kostenlose Beratungsleitungen und einen Förderbeitrag für ihre Aufwände. Die Programmabwicklung und die Beratungen werden durch SilvoCultura durchgeführt, myclimate ist Programmträgerin.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  1. Die landwirtschaftlichen Flächen und die Baum-Pflanzungen befinden sich in der Schweiz und in Lichtenstein.
  2. Gefördert werden Neupflanzungen von Agroforst-Bäumen in den Jahren 2023 bis 2027.
  3. Teilnehmende Betriebe werden kostenlos beraten (Erstberatung vor Pflanzung, Zweitberatung nach ca. drei Jahren).
  4. Zum Zeitpunkt der Anmeldung wurden die Bäume noch nicht bestellt (Datum Rechnungskopie ausschlaggebend). Bereits etablierte Agroforst-Systeme können nicht gefördert werden.
  5. Mindestpflanzung in der Schweiz und in Lichtenstein: Es wird mindestens eine Neu-Pflanzung von 70 Bäumen pro landwirtschaftlichen Betrieb angestrebt (bis 2027).
  6. Der teilnehmende Betrieb liefert die benötigten Monitoringdaten (Rechnungskopien des Pflanzgutes und Angaben der umgesetzten Pflanzungen in Form eines Pflanzplanes).
  7. Jeder Jungbaum ist mindestens mit einem Stützpfahl und einem Baumschutz zu versehen. Der Landwirtschaftsbetrieb ist für die fachgerechte und regelmässige Pflege der Bäume zuständig.
  8. Förderwürdig sind nur Hochstammbäume und weitere Laubbaumarten, die nicht auf der Negativliste von SilvoCultura sind (siehe Anhang 1). Im Rahmen der Erstberatung wird die Förderwürdigkeit der Bäume geprüft.
  9. Die Bäume müssen während mindestens 10 Jahren gepflegt werden. Gepflanzte Bäume, welche innerhalb von 10 Jahren nach der Pflanzung aufgrund Krankheit oder anderer Schadensfälle (Sturm etc.) ausfallen, müssen in der nächsten Pflanzperiode ersetzt werden. Die Kosten werden vom landwirtschaftlichen Betrieb getragen.
  10. Erzielte Emissionsverminderungen bzw. Senkenleistungen in diesem Förderprogramm werden von teilnehmenden Betrieben nicht anderweitig geltend gemacht oder verkauft (z.B. „CO2-Zertifikate“).
  11. Eine Doppelförderung durch andere Förderprogramme ist nur mit Genehmigung des Programmbetreibers erlaubt, falls die Mehrkosten im Projekt nachweislich noch nicht gedeckt sind.
  12. Der Betrieb stimmt einem angekündigten Betriebsbesuch zu (z.B. im Rahmen eins Vor-Ort-Audits).
In Absprache mit SilvoCultura GmbH werden geregelt:
  • Die Qualitäten der Bäume beispielsweise hinsichtlich Alter, Grösse, Anzahl Seitentriebe und der Unterlagen sind im Rahmen der Erstberatung mit SilvoCultura abzustimmen.
  • Die Teilnehmer müssen für eine angemessene und ausreichende Nährstoff- und Wasserversorgung für die Jungbäume sorgen.
  • Für jede Fläche/ Schlag ist ein detaillierter Pflanzplan/ Skizze zu erstellen und SilvoCultura auszuhändigen.
  • Die Pflanzungen sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und zu belegen, dazu gehört eine Fotodokumentation und die Dokumentation aller Kaufbelege (Bäume, Material) und unterstützt das Monitoring mit ggf. weiteren notwendigen Dokumentationen und Belegen.
  • Über die Projektlaufzeit kann SilvoCultura Daten zu den Agroforst Pflanzungen erheben und auswerten.
  • Die Teilnahme an weiteren Programmen, Projekten oder Forschungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem Agroforst System muss von SilvoCultura genehmigt werden. 
  • Konventionelle Betriebe dürfen nicht mehr als 1.4 GVE/ha LN aufweisen; in Bergregionen ist bis zu 2.0 GVE/ha zulässig.

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